Kosten der Psychotherapie

Wenn Sie privat versichert sind, werden die Behandlungskosten in der Regel von Ihrer Privatkasse bzw. von der Beihilfe erstattet, sofern eine krankheitswertige Diagnose nach ICD 10 bei Ihnen vorliegt.

Einzelne Punkte gilt es vorher mit Ihrer Krankenkasse abzuklären:

– Ist in Ihrem Tarif die psychotherapeutische Behandlung inbegriffen?

– Gibt es eine bestimmte jährliche Stundenanzahl für psychotherapeutische Behandlungstermine?

– Wie hoch ist der Prozentsatz der Erstattung?

Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen, falls es sich um Ihren Wunsch nach Selbsterfahrung, Coaching, Beratung in beruflichen, privaten Entscheidungen oder um Beratung in Partnerschafts-, Ehe- oder Erziehungsproblemen handelt.

Die Krankenkassen übernehmen außerdem ausschließlich die Kosten für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analyse, oder Verhaltenstherapie.

Sollten Sie sich entscheiden, die Kosten der Behandlung selbst zu tragen, entstehen Ihnen Kosten entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), verordnet vom Bundesministerium für Gesundheit §9 des Psychotherapeutengesetzes. Bei ambulanter Psychotherapie ist der 2,3-fache Gebührensatz üblich. Das entspricht z.Z. einem Betrag von 93,- EUR für einen Behandlungstermin von 50 Minuten.